Der Freie Rathausblock stellt am 18. September 2006 an die Stadt Hersbruck folgenden Antrag:

 

Antrag des FRB zur Neuregelung der Parksituation in der Innenstadt

 

Die Parkhöchstdauer für die oberirdischen Parkplätze im Innenstadtbereich der Stadt Hersbruck wird von bisher einer Stunde auf künftig zwei Stunden verlängert.

 

Die Gebührenregelung wird wie folgt angepasst: 50 Cent/Stunde, max. also 1 Euro für zwei Stunden.

 

Die Gebührenzahlung und deren Überwachung erfolgt weiterhin mittels Parkscheinautomaten. Diese Regelung soll künftig für den gesamten Innenstadtbereich gelten, auf die bisherige Nutzung von Kurzzeitparkplätzen wird verzichtet.

 

Die Anhebung der Höchstparkdauer auf zwei Stunden und die entsprechende Gebührenanpassung entspricht weitestgehend  den Wünschen der Hersbrucker Einzelhändler und Gastronomen.

 

Aufgrund des Alters und der Reparaturanfälligkeit der bisherigen Parkscheinautomaten sollten diese im Zuge der Gebührenumstellung erneuert werden. Entsprechende Kauf- oder Leasingangebote sind einzuholen. Bei einer Neuanschaffung ist darauf zu achten, dass problemlos alle gängigen Euro/Cent Münzen genutzt werden können und damit auch eine entsprechende Staffelung der Parkzeiten möglich ist.