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Der Freie
Rathausblock stellt am 18. September 2006 an die Stadt Hersbruck
folgenden Antrag:
Antrag des FRB zur Neuregelung der
Parksituation in der Innenstadt
Die Parkhöchstdauer
für die oberirdischen Parkplätze im Innenstadtbereich der Stadt
Hersbruck wird von bisher einer Stunde auf künftig zwei Stunden
verlängert.
Die Gebührenregelung
wird wie folgt angepasst: 50 Cent/Stunde, max. also 1 Euro für
zwei Stunden.
Die Gebührenzahlung und
deren Überwachung erfolgt weiterhin mittels Parkscheinautomaten.
Diese Regelung soll künftig für den gesamten Innenstadtbereich
gelten, auf die bisherige Nutzung von Kurzzeitparkplätzen wird
verzichtet.
Die Anhebung der
Höchstparkdauer auf zwei Stunden und die entsprechende
Gebührenanpassung entspricht weitestgehend den Wünschen der
Hersbrucker Einzelhändler und Gastronomen.
Aufgrund des Alters und
der Reparaturanfälligkeit der bisherigen Parkscheinautomaten
sollten diese im Zuge der Gebührenumstellung erneuert werden.
Entsprechende Kauf- oder Leasingangebote sind einzuholen. Bei
einer Neuanschaffung ist darauf zu achten, dass problemlos alle
gängigen Euro/Cent Münzen genutzt werden können und damit auch
eine entsprechende Staffelung der Parkzeiten möglich ist. |