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Leserbrief des FRB-Vorsitzenden Günther
Langheinrich an die Hersbrucker Zeitung, erschienen am 17. Juli 2004,
unter der Rubrik 'Lesermeinungen':
Hohe Kosten -
Zum Thema getrennte Abwassergebühren
durch Bürgerbegehren
Die Betreiber des beabsichtigten Bürgerbegehrens stützen ihr
Vorgehen auf das viel zitierte Urteil des
Bundesverwaltungsgerichtshofs.
Solche Urteile beziehen sich jedoch nach
meiner Erfahrung immer nur auf bestimmte Einzelfälle. Deshalb hat
auch die Mehrheit des Stadtrates die sofortige Umstellung der
bisherigen Berechnung abgelehnt, weil diese Mehrheit der Meinung
ist, dass es derzeit unverantwortlich wäre, bei einer nicht
gesetzmäßig verankerten Satzung für die Bürger auf Biegen und
Brechen hohe Kosten zu verursachen, die allesamt von den Bürgern zu
zahlen sind.
Mein Vorschlag, das Verfahren noch eine
gewisse Zeit, bis eben eine gesetzliche Regelung für alle Kommunen
vorliegt, auszusetzen, wurde von Stadtrat Kuhn einfach ignoriert.
Freilich ist es einfach, auf Kosten anderer, d.h. auf unser aller
Kosten, ein Bürgerbegehren durchzuführen und den Leuten nur die
eigene Darstellung aufzudrücken. Was bedeutet das denn, wenn die
Bürger mit Einfamilienhäusern im Jahr evtl. mit weniger Euro
entlastet werden und dafür die Gewerbetreibenden und Geschäfte am
Stadtrand diese Gebühren mitbezahlen müssen? Diese Betriebe werden
doch im Rahmen ihrer Preiskalulation diese Mehrkosten ganz einfach
wieder auf den Käufer, also wieder auf uns Bürger, abwälzen. Was
wäre dann gewonnen?
Es ist ja auch bekannt, dass die Durchsetzung der getrennten
Abwasserberechnung erst im Klagewege durch ein reguläres
Gerichtsverfahren hätte entschieden werden sollen, aber
vermjutlich aus Angst vor anfallenden Kosten, die evtl. vom Kläger
(Verfahrensbetreiber) zu tragen gewesen wären, lieber in ein
Bürgerbegehren "umgewanderlt" werden soll, wo die Kosten eben
nicht von den Betreibern, sondern von den Bürgern zu tragen sind.
Gerade daraus ist zu entnehmen, dass von den Betreibern des
Bürgerbegehrens selbst die Rechtslage nicht so hundertprozentig
eingeschätzt wird, denn bei einem gewonnenen Prozeß zahlt die
Kosten immer der Beklagte, also die Stadt Hersbruck. Dass diese
Kosten auch noch auf jeden Fall wesentlich geringer wären als die
Kosten eines Bürgerbegehrens, ist den Betreibern offensichtlich
egal.
Günther Langheinrich, Hersbruck
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