Leserbrief des FRB-Vorsitzenden Günther Langheinrich an die Hersbrucker Zeitung, erschienen am 17. Juli 2004, unter der Rubrik 'Lesermeinungen':
Hohe Kosten -
Zum Thema getrennte Abwassergebühren durch Bürgerbegehren

Die Betreiber des beabsichtigten Bürgerbegehrens stützen ihr Vorgehen auf das viel zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs.
 
Solche Urteile beziehen sich jedoch nach meiner Erfahrung immer nur auf bestimmte Einzelfälle. Deshalb hat auch die Mehrheit des Stadtrates die sofortige Umstellung der bisherigen Berechnung abgelehnt, weil diese Mehrheit der Meinung ist, dass es derzeit unverantwortlich wäre, bei einer nicht gesetzmäßig verankerten Satzung für die Bürger auf Biegen und Brechen hohe Kosten zu verursachen, die allesamt von den Bürgern zu zahlen sind.
 
Mein Vorschlag, das Verfahren noch eine gewisse Zeit, bis eben eine gesetzliche Regelung für alle Kommunen vorliegt, auszusetzen, wurde von Stadtrat Kuhn einfach ignoriert. Freilich ist es einfach, auf Kosten anderer, d.h. auf unser aller Kosten, ein Bürgerbegehren durchzuführen und den Leuten nur die eigene Darstellung aufzudrücken. Was bedeutet das denn, wenn die Bürger mit Einfamilienhäusern im Jahr evtl. mit weniger Euro entlastet werden und dafür die Gewerbetreibenden und Geschäfte am Stadtrand diese Gebühren mitbezahlen müssen? Diese Betriebe werden doch im Rahmen ihrer Preiskalulation diese Mehrkosten ganz einfach wieder auf den Käufer, also wieder auf uns Bürger, abwälzen. Was wäre dann gewonnen?
Es ist ja auch bekannt, dass die Durchsetzung der getrennten Abwasserberechnung erst im Klagewege durch ein reguläres Gerichtsverfahren hätte entschieden werden sollen, aber vermjutlich aus Angst vor anfallenden Kosten, die evtl. vom Kläger (Verfahrensbetreiber) zu tragen gewesen wären, lieber in ein Bürgerbegehren "umgewanderlt" werden soll, wo die Kosten eben nicht von den Betreibern, sondern von den Bürgern zu tragen sind.
Gerade daraus ist zu entnehmen, dass von den Betreibern des Bürgerbegehrens selbst die Rechtslage nicht so hundertprozentig eingeschätzt wird, denn bei einem gewonnenen Prozeß zahlt die Kosten immer der Beklagte, also die Stadt Hersbruck. Dass diese Kosten auch noch auf jeden Fall wesentlich geringer wären als die Kosten eines Bürgerbegehrens, ist den Betreibern offensichtlich egal.

Günther Langheinrich, Hersbruck